Ist das Werbung?
Auf Instagram wird kräftig abgemahnt…das Gerichtsurteil im Fall einer Bloggerin, die wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt wurde, schlägt Wellen. ..Sie hatte die Marken ihrer Kleidung in einem Bild getaggt und nicht erwähnt, dass es sich um unbezahlte Werbung handelt…
„Das Urteil besagt, dass jede Art der Markennennung nun als Werbung bezeichnet werden muss, selbst wenn man nichts mit dem Konzern zu tun hat und das Produkt, die Dienstleistung etc. rein privat verwendet. Sollte man dem nicht folgen, können heftige Abmahnungen drohen!“ Zitat:
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In meinem Blog nenne ich viele Marken, Hersteller, Firmen und Geschäfte und habe auch einige Verlinkungen eingefügt. Die Produkte und Werkzeuge für meine Werkelein habe ich privat gekauft; sie stellen in keiner Weise eine bezahlte Form von Werbung dar! Sie entsprechen meinem persönlichen Geschmack, meinen Vorlieben und meinem Geldbeutel.
Wenn meine Beiträge zur Werbung von bestimmten Produkten führen, handelt es sich dabei stets um unbezahlte Werbung!